- 22. Münchner Gefahrgut-Tage
BAG Präsident Andreas Marquardt: Bei Gefahrguttransporten weniger
Beanstandungen bei deutschen Fahrzeugen.
Vor über 55 Jahren wurden erstmals weltweit abgestimmte Regeln für den Transport
gefährlicher Güter, die sog. „UN-Modellvorschriften“, veröffentlicht.
Seit dieser Zeit wurde viel in Sachen „Erhöhung der Sicherheit“ getan und dank der
UN- Modellvorschriften eine weltweite Harmonisierung der Gefahrgutvorschriften erreicht. Doch es gibt bereits neue Herausforderungen.
Die Münchner Gefahrgut-Tage, die vor 21 Jahren erstmals veranstaltet wurden, haben es sich
zur Aufgabe gemacht, die komplizierten Vorschriften, praxisorientiert von Experten vorgetragen, an die Anwender zu vermitteln.
Auch in diesem Jahr trafen sich die Gefahrgutexperten an drei Tagen vor Christi-Himmel-
fahrt in den Kongress-Sälen des HolydayInn-Hotels in München.
Diesmal war auch der Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Andreas Marquardt,
dabei. Er stellte seine Dienststelle vor und wies insbesondere darauf hin, dass die Fahrzeugführer erheblich dazu beitragen könnten, die Kontrolldauer zu verkürzen, wenn schon allein die
Begleitpapiere geordnet im Fahrzeug lägen. Im Gegensatz zu den Kontrollen der Bundesländer kontrolliert das BAG mit seinen 240 Straßenkontrolleuren bundesweit nach einheitlichen Kriterien. Im
Gefahrgutbereich liegt hier bei deutschen Fahrzeugen die Bestandsquote niedriger als bei gebietsfremden Fahrzeugen
(11,34 % zu 16,99 %).
Weitere Themen waren Änderung des ADR, RID und ADN ab 2013. Hierzu gehören die alle zwei
Jahre erfolgenden Änderungen durch die Harmonisierungen mit den UN- Modellvorschriften.Schwerpunkte sind weiterhin Freistellungen für Geräte an Fahrzeugen und Vorgaben für Lithiumbatterien auch
in beschädigtem Zustand. Aus dem ADR heraus gibt es im Teil 8 eine Tabelle für die Anzahl der Feuerlöscher. Spezialthemen sind Freistellungen für Medizinische Geräte und Regelung für Kühl- und
Konditionierungsmittel in Fahrzeugen. Der Anwender ist bei der Vielfalt sehr unterschiedlicher Änderungen gefragt, die für ihn zutreffenden herauszuarbeiten und im Unternehmen zu vermitteln. Ob
dies weiterhin alle zwei Jahre sein muss, ist weiterhin kritisch zu hinterfragen. Holzhäuser schlägt einen Rhythmus von vier Jahren vor.
Moderne und sichere Mineralöltankfahrzeuge werden in Deutschland von der Mineralölindustrie
gefordert. Die Anforderungen sind höher als in den Gefahrgutvorschriften ADR gefordert. Darauf wies Daniel Dautzenberg, Werkstattleiter der Fa. Schrader in Beckum, hin. Eindrucksvolle
Unfallbilder zeigten, dass es dank des niedrigen Schwerpunktes und des Einsatzes von Rundtanks aus hochwertigen Aluminiumstählen kaum noch Unfälle mit Gefahrgutaustritt gibt. Auch bei häufigen
Anfahrungen von hinten halten die modernen Tanks dem Aufprall stand.
Dieter Helmke, Gefahrgutbeauftragter bei der DHL fordert eine zentrale Bußgeldstelle. Das
wird, so Jörg Holzhäuser (Ländervertreter) sich wohl kaum verwirklichen lassen.
Aber man sollte die Vorschriften „schutzzielorientiert“ auslegen, so Klaus Ridder,
wenn es bei der rechtlichen Auslegung Probleme geben sollte.
Juristisches aus dem Gefahrgutrecht, was macht man bei einem Bußgeldverfahren? Hier
leiteten Rechtsanwalt Leo Bock und Richter am Landbericht Koblenz, Dr. Dennis Graf, einen Workshop. Teilnehmer konnten ihre Fragen einbringen.
Der Bereich „Transport explosiver Stoffe“ wurde unter Leitung von Jürgen Schroer vom
Deutschen Sprengstoffverband behandelt. Weitere Referenten kamen in diesem Spezialsymposium von der Bundeswehr sowie von einer Spezialspedition für Sprengstoffe.
Über ein Spezialthema hat es in den letzten Monaten Diskussionen gegeben:
der Unfall des TMS „Waldhof“ auf dem Rhein bei St. Goarshausen im Januar 2011. Was
hier geschehen ist, darüber referierte Florian Krekel (Stellvertr. Amtsvorstand Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen). Der Unfallablauf ist bekannt, aber die Ursache für das Kentern des
Säuretankers muss weiter untersucht werden. Sehr hoch waren die Ausfallkosten durch die Sperrung der Schiffffahrt. Regressansprüche an den Reeder des Unfallschiffes bestehen nicht, das lässt das
Schifffahrtsrecht auf dem Rhein nicht zu. Übrigens fährt das TMS „Waldhof“ wieder – nunmehr unter dem Namen TMS „Aurica“.
Am ersten Abend wurde traditionsgemäß der Gefahrgut-Innovationspreis von der Zeitschrift
„Gefahrgut“ verliehen. Diese Mal bekam die Fa. Kurt Willig GmbH mit der Fa. Becker Carbon den Preis für eine aus Kohlefaser entwickelte Traverse eines Rahmens für Tanks. Mit dem hoch
belastbaren neuen Werkstoff kann das Gewicht eines Tankaufliegers um bis zu 300 kg reduziert werden.
Die Veranstaltung wurde wieder geleitet von dem bewährten Gefahrgutteam Klaus Ridder
(früher BMVBS), und Jörg Holzhäuser (Innenministerium Rheinland-Pfalz) und Karin Schöttle (Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH).
Auch der Termin für die 23. Münchner Gefahrgut-Tage steht schon fest: 6. bis 8. Mai 2013
– wieder drei Tage vor Christi Himmelfahrt.
Bildunterschriften:
Jörg Holzhäuser und Klaus Ridder leiten die Münchner Gefahrgut-Tage
BAG Präsident Andreas Marquardt konnte berichten dass es bei deutschen Gefahrgut-
Fahrzeugen weniger Beanstandungen gibt, als bei gebietsfremden Fahrzeugen.
J:/22 BSGT Pressemitteilung
12/05/2012
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